Nachwuchssorgen

Blizzard: Hey, schaut mal alle her. Ich habe hier ein ganz tolles Angebot! Den World of Warcraft-Jahrespass für 12 Monate PLUS Goodies PLUS kostenlos Diablo 3, wenn es nächstes Jahr erscheint.

Harzzach: *meh*

Blizzard: *marketing-schleife* *nervtötend wiederholend*

Harzzach: Immer noch *meh*, aber hörst Du auf, wenn ich mal auf die Aktionsseite klicke und mir das durchlese?

Blizzard: Ok!

Harzzach: Hmmm … hätte ich vor die nächsten 12 Monate WoW spielen zu wollen, dann wäre das schon in Ordnung, bekomme ich doch Diablo 3 ohne Mehrkosten einfach mit dazu. Aber habe ich vor die nächsten 12 Monate wieder WoW zu zocken? Hmmm … ach schau an, ich, bzw. mein Bnet-Account ist ja gar nicht berechtigt an der Teilnahme an diesem Angebot? Ahhh, jetzt sehe ich. Das geht ja nur mit einer Kreditkarte. Na, dann erst recht *meh*. Thanks, but no, thanks!

Einen Tag später …

Blizzard: *mail schick*

Sehr geehrter Elternteil oder Erziehungsberechtigter,

da Diablo III in Deutschland als USK-16 eingestuft wurde, ist der Battle.net-Account Ihres Kindes nicht in der Lage, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, sofern Sie nicht Ihre Zustimmung signalisieren. Falls Sie dies tun möchten, antworten Sie einfach auf diese E-Mail und teilen Sie uns mit, dass Sie Ihre elterliche Zustimmung geben. Dies wird den Account noch /nicht/ für den Jahrespass anmelden sondern erlaubt uns lediglich, eine entsprechende Anfrage zu bearbeiten, falls Ihr Kind Interesse daran zeigen sollte.

Harzzach: KLEIN-HARZZACH!!!! KOMM HER! AUF DER STELLE! HAST DU WIEDER MIT DEM BATTLE.NET-ACCOUNT HERUMGESPIELT?

Klein-Harzzach: *wimmer* *versteck*

11 Kommentare zu „Nachwuchssorgen

  1. Mhhhh.. also der Jahrespass geht auch mit ELV.
    Und kurz zur Aufklärung dieser Email. Laut Blizzard erhält jeder diese Email, dessen Account prinzipiell berechtigt für den Jahrespass ist, aber die Elterliche Freigabe aktiviert hat. Blizzard geht nämlich davon aus, das auf solchen Accounts Minderjährige Spieler spielen, deren Eltern den Account für sie eingerichtet haben und führsorglich die Elterliche Freigabe aktiviert haben.

  2. Nur … ich habe da nichts aktiviert oder de-aktiviert. Ich habe nur an meinen Bnet-Account gesehen, dass ich nicht berechtigt bin, weil ich laut offizieller FAQ keinen Kreditkarten-Zahlungsweg eingetragen habe. WoW habe ich bislang immer direkt über die Telekom-Rechnung. Die Nanny-Features in diesem Account habe ich niemals angerührt.

    Ich amüsiere mich gerade nur ein wenig 🙂

  3. Süß. Ist doch schön das Blizzard sich um seine junge Kunden sorgt! 🙂
    Wobei ich es bedenktlich finde, seinem Kind das jünger als sagen wir 16 ist, ein MMO zu erlauben.

  4. Ja, ich habe mich auch amüsiert, weil ich bestätigen musste das ich Volljährig bin. Ich hatte diese Elterliche Freigabe bei mir nämlich irgendwann einmal aktiviert um diese Geschichte mit der Real-ID zu entgehen. Damals ging das steuern nämlich nur über die Elterliche Freigabe. Hatte es dann über die Zeit vergessen und obwohl ich vor einiger Zeit berechtigt war den Jahrespass zu lösen, dies auch erfolgreich tat wurde mir nun im nachhinein unterstellt aufgrund von Minderjährigkeit doch nicht Teilnahmeberechtigt zu sein, weil sie davon ausgingen Elterliche Freigabe aktiviert = ein Minderjähriger nutzt den Account.
    Telekom-Rechnung geht für die Zahlung des Jahrespasses nicht, da man damit kein Abo einrichten kann. Man benötigt ein (monatliches, dreimonatliches oder sechsmonatiges) Abo, welches über ELV oder Kreditkarte eingerichtet werden kann um den Jahrespass abzuschließen. Zahlen kann man dann wie man möchte (nur Telekom geht aus was weiß ich für Gründen dann nicht mehr), das Abo dient Blizzard dann nur als Backlog, falls man einmal zu spät mit Gametimecard, o.ä. seine Spielzeit innerhalb dieses Jahres aufstockt.

  5. Warum nicht? Medien- und Internet-Kompetenz müssen ja irgendwo erworben werden. Fatal ist es immer nur dann, wenn man die Kinder damit vollkommen alleine lässt und solche Spiele nur zum Ruhigstellen verwendet.

    Ich wäre als zB. 8-jähriger total begeistert gewesen zusammen mit meinem Vater durch Azeroth zu streifen, wie ich total begeistert mit ihm zusammen im TV Filme angeschaut habe, die für mein Alter nicht so wirklich freigegeben waren. Gut, mit 16 hätte ich ihn dann gebeten sich bitte auf einem anderen Server anzumelden 🙂 ,aber das ist ja auch eine normale Entwicklung.

  6. Hey, ich hab mal gelesen, dass der Kauf von Diablo 3 auch 3-4 Monate Gratisspielzeit bringen soll. D.h. ja Blizzard geht auch den umgekehrten Weg und holt via Diablo 3 Spieler zurück??

  7. Die 4 Monate WoW-Spielzeit für den kauf von Diablo bekommst Du nur, wenn Du Dir die CE Version kaufst. Bei der normalen Version bekommst nichts.

  8. Warum denn? Gibt es ein besseres Mittel, um die Jungfreulichkeit seines Kindes zu schützen…

  9. Na immerhin ne Marketingmaßnahme… Dann spiele ich beides nicht. Wobei ich hol mir einfach Diablo 3 – Normal Edition und werde reich mit dem Auktionshaus!

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